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Albrech & Cie.
Nachhaltigkeit.

Offenlegungsverordnung EU 2019/2088

Die Offenlegungsverordnung EU 2019/2088 (nachfolgend: OffenlegungsVO) regelt den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken sowie mit wesentlichen negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren [Als Nachhaltigkeitsfaktoren werden Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption sowie Bestechung bezeichnet] in der Finanzportfolioverwaltung.

Gemäß Art. 2 OffenlegungsVO ist die Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG als Finanzmarktteilnehmer definiert.

I. Unsere Nachhaltigkeitsstrategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsrisiken



II. Keine Berücksichtigung der wesentlichen negativen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren



III. Berücksichtigung der Vergütungspolitik

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