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Albrech & Cie.
MiFID II/Aufsichts­rechtliches.

Veröffentlichung im Rahmen der Offenlegungsverordnung (gesetzl. Verpflichtung)

Hinweis: Hier handelt es sich nicht um eine Werbung für ökologische oder soziale Komponenten unserer Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente!!!

  • Grundsätzlich möchten wir innerhalb unseres Unternehmens selbst, sowie unsere Geschäftspartner, Kunden und Regierung für die Aspekte der Nachhaltigkeit sensibilisieren. Wir wünschen uns in diesem Zusammenhang ein nachhaltigeres Wirtschaften, mit dem Ziel, die Risiken eines Klimawandels zu reduzieren.
  • Umweltaspekte, nicht nachhaltige Unternehmensführung und soziale Veränderungen haben in der Regel Auswirkungen auf Vermögenswerte. Diese beeinflussen häufig die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Anlageobjekte. Da sich diese Risiken nicht ausschließen lassen, haben wir für die von uns angebotenen Finanzdienstleistungen spezifische Strategien entwickelt, um Nachhaltigkeitsrisiken einschränken zu können. Die Diversifikation der eingesetzten Mittel spielt unseres Erachtens eine große Rolle.
  • Die Identifikation geeigneter Anlagen für die von uns entwickelten Strategien basiert auf der Grundlage unserer Gesetzgebung. Hier spielen Ausschlusskriterien, Unternehmensbewertungen und unsere generelle Ausrichtung des Unternehmens zuzüglich weiterer Kriterien eine besondere Rolle. Nachhaltigkeit und generelle Risiken der Finanzdienstleistung sind aber immer nur gemeinsam zu betrachten, da eine Einzelfallbetrachtung die Risiken erheblich erhöhen kann.
  • Indirekte Mechanismen zur Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken für z.B. Investmentfonds können ebenfalls die Anlagepolitik sein oder mit Nachhaltigkeitsfiltern unterlegte Strategien, mit entsprechenden Gütesiegeln ausgezeichnete Anlagen oder themenbezogene positive Beurteilungen von Ratingagenturen.
  • Wir haben als Finanzdienstleister ein erhebliches Interesse im Rahmen unserer Anlageentscheidungen daran, dass wir nachteilige Auswirkungen aufgrund unserer Investitionsentscheidungen, wie auf z.B. Klima, Wasser Artenvielfalt, soziale bzw. Arbeitnehmerbelange, Achtung der Menschenrechte, sowie Korruption und Bestechung vermeiden. Leider stehen hier einige Punkte Gegenseitig nicht im Einklang, so dass wir keine Erklärung darüber abgeben können, wie wir nachteilige Auswirkungen berücksichtigen. Dies ist mit zu drohendem Bürokratismus und rechtlichen Risiken nicht zumutbar und verhindert alle vorab beschriebenen Nachhaltigkeitsvorhaben. Aus diesem Grund sind wir gehalten auf unserer Webseite zu erklären, dass wir diese aktuell nicht berücksichtigen.
  • Das hat mit unserem Handeln, einen entsprechenden Beitrag zu leisten, in keiner Weise etwas zu tun.
  • Die Nichtbeachtung dieser Ziele kann zu einer negativen Bewertung der Arbeitsleistung der Mitarbeiter führen und beeinflusst damit die künftige Gehaltsentwicklung. Insoweit steht die Vergütungspolitik im Einklang mit unseren Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Bericht gemäß MiFID II für 2022 zu den wichtigsten Handelsplätzen

TOP 5 Profis

Individuelle Vermögensverwaltung von Albrech & Cie.

TOP 5 Private

Vermögen nachhaltig verwalten mit Albrech & Cie. in Köln

 

Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2022 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

1) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG (im Folgenden „Albrech & Cie.“) leitet Handelsentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Banken ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die Albrech & Cie. auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin. Das Auswahlverfahren richtet sich daher nach den folgenden Kriterien.

Im Rahmen der Individuellen Vermögensverwaltung kommt die Albrech & Cie. ihrer Best-Execution-Verpflichtung durch die Auswahl von Banken (Auswahl-Policy) nach, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen.

Auswahl der ausführenden Einrichtungen
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählt die Albrech & Cie. die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt. Vor der Auswahl lässt sich die Albrech & Cie. die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleicht die Konditionen. Die Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwacht die Albrech & Cie., ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüft die Albrech & Cie. die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würde bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

2) Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätzen.

3) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

4) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

Im Jahr 2022 hat sich keine Änderung bei den Depotbanken ergeben.

5) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Privatkunden und Professionelle Kunden werden in der Individuellen Vermögensverwaltung gleichbehandelt.

6) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Für Privatkunden liegt der Schwerpunkt auf den ihnen entstehenden Gesamtkosten.

7) Erläuterung der Nutzung etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die Albrech & Cie. AG setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

  • Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
  • Jährliche Auswertung der Best Execution Berichte der eingesetzten Broker hinsichtlich der erreichten Ausführungsqualität
  • Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung der Bank

8) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.

 

Bericht gemäß MiFID II für 2021 zu den wichtigsten Handelsplätzen

TOP 5 Profis

Individuelle Vermögensverwaltung von Albrech & Cie.

TOP 5 Private

Vermögen nachhaltig verwalten mit Albrech & Cie. in Köln

 

Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2021 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

1) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG (im Folgenden „Albrech & Cie.“) leitet Handelsentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Banken ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die Albrech & Cie. auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin. Das Auswahlverfahren richtet sich daher nach den folgenden Kriterien.

Im Rahmen der Individuellen Vermögensverwaltung kommt die Albrech & Cie. ihrer Best-Execution-Verpflichtung durch die Auswahl von Banken (Auswahl-Policy) nach, um dasbestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen.

Auswahl der ausführenden Einrichtungen
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählt die Albrech & Cie. die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt. Vor der Auswahl lässt sich die Albrech & Cie. die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleicht die Konditionen. Die Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwacht die Albrech & Cie., ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüft die Albrech & Cie. die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würde bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

2) Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätzen.

3) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

4) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

Im Jahr 2021 hat sich keine Änderung bei den Depotbanken ergeben.

5) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Privatkunden und Professionelle Kunden werden in der Individuellen Vermögensverwaltung gleichbehandelt.

6) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Für Privatkunden liegt der Schwerpunkt auf den ihnen entstehenden Gesamtkosten.

7) Erläuterung der Nutzung etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die Albrech & Cie. AG setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

  • Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
  • Jährliche Auswertung der Best Execution Berichte der eingesetzten Broker hinsichtlich der erreichten Ausführungsqualität
  • Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung der Bank

8) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.

 

Bericht gemäß MiFID II für 2020 zu den wichtigsten Handelsplätzen

TOP 5 Profis

stetiger Vermögenszuwachs

TOP 5 Private

Vermögenssicherung mit Albrech & Cie.

 

Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2020 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

1) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG (im Folgenden „Albrech & Cie.“) leitet Handelsentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Banken ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die Albrech & Cie. auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin. Das Auswahlverfahren richtet sich daher nach den folgenden Kriterien.

Im Rahmen der Individuellen Vermögensverwaltung kommt die Albrech & Cie. ihrer Best-Execution-Verpflichtung durch die Auswahl von Banken (Auswahl-Policy) nach, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen.

Auswahl der ausführenden Einrichtungen
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählt die Albrech & Cie. die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt.
Vor der Auswahl lässt sich die Albrech & Cie. die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleicht die Konditionen. Die Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwacht die Albrech & Cie., ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüft die Albrech & Cie. die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würde bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

2) Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätze Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätzen.

3) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

4) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

In der Individuellen Vermögensverwaltung wird das Bankhaus Metzler nicht mehr als Depotbank angeboten.

5) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Privatkunden und Professionelle Kunden werden in der Individuellen Vermögensverwaltung gleichbehandelt.

6) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Für Privatkunden liegt der Schwerpunkt auf den ihnen entstehenden Gesamtkosten.

7) Erläuterung der Nutzung etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die Albrech & Cie. AG setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

  • Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
  • Jährliche Auswertung der Best Execution Berichte der eingesetzten Broker hinsichtlich der erreichten Ausführungsqualität
  • Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung der Bank

8) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.

Bericht gemäß MiFID II für 2019 zu den wichtigsten Handelsplätzen

TOP 5 Profis

wachstumsorientierter Kapitalaufbau

TOP 5 Private

sicher Geld anlegen mit der Kölner Vermögensverwaltung Albrech & Cie.

 

Zusammenfassung der erreichten Ausführungsqualität („Qualitätsbericht“) für das Jahr 2019 (gemäß Art. 3 Abs. 3 Delegierte Verordnung (EU) 2017/576)

1) Relative Bedeutung der Ausführungsfaktoren

Die Albrech & Cie. Vermögensverwaltung AG (im Folgenden „Albrech & Cie.“) leitet Handelsentscheidungen grundsätzlich nicht unmittelbar an Handelsplätze weiter, sondern diese werden unter Zwischenschaltung von Banken ausgeführt. Durch sorgfältige Auswahl und Überwachung der Banken wirkt die Albrech & Cie. auf die bestmögliche Ausführung der Handelsentscheidungen hin. Das Auswahlverfahren richtet sich daher nach den folgenden Kriterien.

Im Rahmen der Individuellen Vermögensverwaltung kommt die Albrech & Cie. ihrer Best-Execution-Verpflichtung durch die Auswahl von Banken (Auswahl-Policy) nach, um das bestmögliche Ergebnis für den Kunden zu erreichen.

Auswahl der ausführenden Einrichtungen
Um der Best Execution-Verpflichtung nachzukommen, wählt die Albrech & Cie. die ausführenden Einrichtungen so aus, dass deren Ausführungsgrundsätze die bestmögliche Auftragsausführung gewährleisten, insbesondere das bestmögliche Ergebnis für die Kunden erreicht wird. Das bestmögliche Ergebnis orientiert sich am Gesamtentgelt, das sich aus dem Preis für das Finanzinstrument sowie sämtlichen mit der Auftragsausführung verbundenen Kosten, einschließlich der Gebühren und Entgelte des Ausführungsplatzes, der Kosten für Clearing und Abwicklung sowie allen sonstigen Gebühren, ergibt. Vor der Auswahl lässt sich die Albrech & Cie. die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen aushändigen, prüfen diese und vergleicht die Konditionen. Die Kriterien für die Auswahl sind:

  • Preise der Finanzinstrumente (Kauf- und Verkaufspreise)
  • Gesamtkosten der Auftragsabwicklung
  • Geschwindigkeit der Auftragsabwicklung
  • Wahrscheinlichkeit der Auftragsausführung

Während der laufenden Geschäftsbeziehung überwacht die Albrech & Cie., ob die ausführenden Einrichtungen die Aufträge im Einklang mit ihren Ausführungsgrundsätzen ausführen. Einmal jährlich überprüft die Albrech & Cie. die Ausführungsgrundsätze der ausführenden Einrichtungen auf Einhaltung der o.g. Kriterien und würde bei Bedarf Änderungen an der Auswahl vornehmen.

2) Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw.

Ausführungsplätze

Es bestehen keine engen Verbindungen, Interessenkonflikte und gemeinsame Eigentumsverhältnisse betreffend Banken bzw. Ausführungsplätzen.

3) Besondere Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte odersonstige nicht-monetäre Leistungen

Es liegen keine besonderen Vereinbarungen mit Banken bzw. Ausführungsplätzen betreffend geleistete oder erhaltende Zahlungen sowie erhaltene Abschläge, Rabatte oder sonstige nicht-monetäre Leistungen vor.

4) Hinzufügung, Streichung oder Austausch von Banken bzw. Ausführungsplätzen

In der Individuellen Vermögensverwaltung gab es keine Änderungen bei den ausgewählten Banken.

5) Erläuterung in den Ausführungsunterschieden, sofern der Portfoliomanager verschiedene Kundenkategorien unterschiedlich behandelt

Privatkunden und Professionelle Kunden werden in der Individuellen Vermögensverwaltung gleichbehandelt.

6) Erläuterung, sofern bei der Ausführung von Handelsentscheidungen auf Rechnung von Privatkunden andere Kriterien als dem Kurs Vorrang gewährt wurden

Für Privatkunden liegt der Schwerpunkt auf den ihnen entstehenden Gesamtkosten.

7) Erläuterung der Nutzung etwaiger Daten oder Werkzeuge im Zusammenhang mit der Ausführungsqualität, einschließlich der nach RTS 27 von den Handelsplätzen veröffentlichten Daten

Die Albrech & Cie. AG setzt nachfolgende Verfahren und Methoden zur Analyse der Ausführungsqualität ein, um zu prüfen, ob für die Kunden das bestmögliche Ergebnis erzielt wurde:

  • Kontrolle aller Weisungen hinsichtlich Ausführungskurs
  • Jährliche Auswertung der Best Execution Berichte der eingesetzten Broker hinsichtlich der erreichten Ausführungsqualität
  • Jährliche Analyse von Kundenbeschwerden bezüglich der Ausführung der Bank

8) Erläuterung, sofern die Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (consolidated tape provider – CTP) genutzt werden

Ein konsolidierter Datenticker wird nicht genutzt.

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